Gemäß § 37 KFG hat der Zulassungswerber für Kraftfahrzeuge und Anhänger eine Erklärung über die beabsichtigte Verwendungsbestimmung des Fahrzeuges ab zugeben. Diese ist in der Zulassungs-bescheinigung eingetragen und ersichtlich.
Eine detaillierte Liste der Verwendungsbestimmungen finden Sie im nachfolgenden Dokument.